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Meldung von Rechtsverstößen

Whistleblowing / Hinweisgebersystem

Mit der „EU Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden” und deren nationalen Umsetzung werden Mindeststandards zum Schutz von Hinweisgebenden innerhalb der EU gewährleistet. Geschützt sind dadurch Personen (Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen), die bestimmte Verstöße gegen lokales Recht und Unionsrecht melden.
 
Die GIG Karasek GmbH und die BHDT GmbH, beide Teil der Dr. Aichhorn Gruppe, haben ein gemeinsames Hinweisgebersystem für interne und externe Hinweisgeber/Hinweisgeberinnen eingerichtet, um Rechtsverstöße zu melden. Diese Plattform wird von einem professionellen externen Anbieter (LexisNexis/Baker McKensie/Loupe) gehostet. Die Vertraulichkeit der Informationen und die Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers/ der Hinweisgeberin ist gewährleistet.
 
CLICKEN SIE HIER, um zur Whistleblowing-Plattform zu gelangen.
 

Mögliche Verstöße zu folgenden Bereichen können z.B. gemeldet werden:


  • Öffentliches Auftragswesen

  • Nukleare Sicherheit
  • Geldwäsche und
  • Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Datenschutz
  • Umweltschutz
  • Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und-schutz
  • Öffentliche Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Finanzielle Interessen der Union (Korruption, Betrug, etc.)
  • Wettbewerb inkl.
  • Kartellrechtsverstöße
  • Steuer-Vorschriften